Impressum

 

Dhara Solutions GmbH

Am Leopoldsgrund 20, 8055 Graz, Austria

 

Tel.: +43 (0)660 2727 499 

Email: office(at)dhara-solutions.com

 

Geschäftsführung: 

Mag. Verma, Mag. Bernd Kopper

 

Landesgericht für ZRS Graz: FN 498640 w

 

UID-Nr.: ATU73639208

 

Bankverbindung:

Landes-Hypothekenbank Steiermark AG

IBAN: AT69 5600 0202 4111 0274

BIC: HYSTAT2G

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dhara Solutions GmbH 

 

1. Geltungsbereich 

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Dhara Solutions GmbH, A-8055 Graz, Am Leopoldsgrund 20, Email: office@dhara-solutions.com, Telefon: 0660/2727499 (im nachfolgenden „Dhara Solutions“ genannt) mit einem Auftraggeber (im nachfolgenden „AG“ genannt). 

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dhara Solutions, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

 

2. Vertragsabschluss 

 

2.1 Der Auftraggeber kann das Vertragsangebot der Dhara Soutions binnen der darin festgelegten Frist annehmen. Im Falle der fristgerechten Annahme des Vertragsangebots durch den Auftraggeber kommt es zum Vertragsabschluss. 

2.2 Bei späterem Zugang (als in der im Vertragsangebot festgelegten Frist) gilt Ihre Annahme als Angebot, welches seitens Dhara Solutions angenommen werden kann. 

2.3 Dhara Solutions behält sich im Übrigen das Recht vor, Aufträge und Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

 

3. Kostenvoranschläge 

 

3.1 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Dhara Solutions gebührt für jeden Kostenvoranschlag ein angemessenes Entgelt. 

3.2 Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird Dhara Solutions den AG binnen angemessener Frist verständigen. Bei einer Kostenüberschreitung von maximal 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten in Rechnung gestellt werden. 

 

4. Umfang des Beratungsvertrages und Stellvertretung

 

4.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

4.2 Die Beratungsleistungen in einzelnen Projektphasen können in der Vertragsunterlage beispielhaft dokumentiert und/oder illustriert werden. Derartige Dokumentationen und/oder Illustrationen stellen die Überlegungen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung dar und basieren auf Standardprozessen und können je nach Bedarf und Projektverlauf von Dhara Solutions einseitig ergänzt oder abgeändert werden, wenn dadurch das in der Auftragsbeschreibung dargestellte Projektziel nach Einschätzung durch Dhara Solutions besser oder effizienter erreicht werden kann. 

4.3 Dhara Solutions ist dazu berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer beizuziehen. 

4.4 Der AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Dritten einzugehen, deren sich Dhara Solutions zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird Dritte insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Dhara Solutions anbietet. 

4.5 Im Falle der Verlängerung von Förderungen oder von in Zusammenhang stehenden Folgeförderungen, die der AG innerhalb von drei Jahren erhält, gebührt Dhara Solutions das vereinbarte Erfolgshonorar, bemessen vom endgültigen Gesamtförderungswert (einschließlich Folgeförderungen). Dhara Solutions kann in diesem Fall das ergänzende Erfolgshonorar nachverrechnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dhara Solutions über jegliche Folgeförderungen unverzüglich mit allen erforderlichen Angaben zur Berechnung des Erfolgshonorars zu informieren. 

4.6 Das Abbestellungsrecht des Werkbestellers gemäß § 1168 ABGB ist ausgeschlossen. 

4.7 Die Beauftragung von Drittunternehmen zur Erbringung von Leistungen, die nicht vom Leistungsumfang von Dhara Solutions umfasst sind, erfolgt direkt durch den AG. 

 

5. Honorar und Abrechnung 

 

5.1 Das von Dhara Solutions angebotene Honorar versteht sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Spesen (z.B. Reisekosten) sowie Barauslagen. Die Verrechnung erfolgt in Euro. 

5.2 Die Rechnung ist mittels Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen. Der AG erteilt Dhara Solutions ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail. 

5.3 Zahlungen an Dhara Solutions haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von Dhara Solutions namhaft gemachte Konto zu erfolgen. 

5.4 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % als vereinbart. 

5.5 Dhara Solutions ist dazu berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen und vom AG Akontozahlungen zu verlangen. 

5.6 Vom AG geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den AG – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. 2 

 

5.7 Sofern nichts Anderes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach folgenden Richtlinien: 

  • Bei der Vereinbarung von Tages- und/oder Stundensätzen: Die Abrechnung des Honorars erfolgt zum jeweiligen Monatsersten der bis dahin geleisteten Zeiteinheiten jeweils nach begonnenen 10 Minuten unter Zugrundelegung des vereinbarten Stundensatzes. Folgende Stundensätze sind vereinbart: Senior Partner: € 320,-, Senior Consultant: € 210,-, Consultant/Analyst: € 160,-. Wurden Tagessätze vereinbart so errechnet sich der Stundensatz mit einem Achtel des vereinbarten Tagessatzes. Sollte ein allfällig vereinbartes Mindestauftragsvolumen zum Ende der Laufzeit nicht geleistet worden sein, ist Dhara Solutions dennoch berechtigt, das bis dahin noch nicht geleistete Projektvolumen zu verrechnen. 
  • Bei der Vereinbarung von Projektpauschalen: Die Abrechnung des Gesamthonorars erfolgt zu einem Drittel bei Projektbeginn, zu einem weiteren Drittel nach der Hälfte der zum Zeitpunkt der Auftragsbeschreibung vereinbarten Projektzeit und zu einem weiteren Drittel nach Abschluss des Projekts. 
  • Bei der Vereinbarung von Monatspauschalen: Die Abrechnung der vereinbarten Pauschale erfolgt zum jeweiligen Monatsersten unabhängig von den bis dahin geleisteten Zeiteinheiten. 

 

5.8 Ein Erfolgshonorar wird ausschließlich im Rahmen eines individuellen, schriftlichen Vertrages vereinbart. 

5.9 Festgehalten wird, dass das Honorar jedenfalls bei Abschluss des Projektes gebührt, unabhängig von einer tatsächlichen Gewährung einer Förderung. Das Erfolgshonorar gebührt bei einer Gewährung der beantragten Förderung und unabhängig davon, ob die Förderung tatsächlich vom AG abgerufen und/oder in Anspruch genommen wird. 

 

6. Unterstützung durch den AG 

 

6.1 Der AG ist dazu verpflichtet, Dhara Solutions jede organisatorische, technische und kommerzielle Hilfestellung zu leisten, die für die Erreichung der definierten Projektziele innerhalb der vereinbarten Laufzeit notwendig oder förderlich sind. 

6.2 Der AG ist dazu verpflichtet, Dhara Solutions unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Beratungsauftrages/Erreichung der Projektziele von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die Dhara Solutions erst während der Tätigkeit bekannt werden. 

6.3 Der AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der AG wird Dhara Solutions auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Sollte mangelnde Unterstützung seitens des Auftraggebers die Erreichung der definierten Projektziele verhindern, stellt dies für Dhara Solutions einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrages gem. Punkt 7.3 dar. 

6.4 Die Kommunikation mit öffentlichen Stellen (Finanzamt, Stadtkassa, Förderstellen, Kammern, Sozialversicherungen usw.), die professionelle Aufbereitung allgemeiner Geschäfts-, Finanz- und Projektdaten, technischer Spezifikationen, notwendiger Detaildaten und Detailinformationen erfolgt durch Personal des AG. 

6.5 Der AG bestimmt für jedes Projekt einen internen kommerziellen und technischen Ansprechpartner für Dhara Solutions. Der AG informiert seine Mitarbeiter und die allenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Dhara Solutions über deren Auftrag. Der AG ermächtigt Dhara Solutions im Namen und auf Rechnung des AG mit der Einholung von projektrelevanten Unterlagen, Daten und Informationen bei den mit dem Projekt befassten Stellen und Institutionen (Förderstellen, Behörden etc.).

 

7. Vertragsdauer und Kündigung 

 

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag je nach Vereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder mit dem Abschluss eines Projektes. Leistungen, die Dhara Solutions über das Vertragsende hinaus für den AG erbringt, werden auf Basis der unter Punkt 5.7 genannten Stundensätze zur Abrechnung gebracht. 

7.2 Wird keine Vertragsdauer vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann dieser von beiden Vertragspartnern jederzeit unter Einhalt einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden. 

7.3 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

 wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, 

 wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder 

 wenn Bedenken hinsichtlich der Bonität eines AG, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Dhara Solutions weder Vorauszahlungen, noch eine taugliche Sicherheit leistet. 

 

8. Reisen, Nebenkosten und Barauslagen

 

8.1 Alle im Zuge der Reise anfallenden Spesen und Kosten sind vom AG zu tragen. Dhara Solutions ist nicht dazu verpflichtet, den AG vorab über Reisen zu informieren. 

8.2 Reisezeiten beginnen mit Verlassen des AG oder des Sitzes von Dhara Solutions und enden mit der Aufnahme der Arbeitstätigkeit oder mit dem Eintreffen im Hotel; bzw. beginnen mit Ende der Arbeitstätigkeit oder Verlassen des Hotels und enden mit der Rückkehr beim Klienten oder am Sitz von Dhara Solutions. Reisezeiten werden stundenmäßig zu vollen Stundensätzen (Punkt 5.7) abgerechnet. 3 

 

8.3 Zur Abgeltung der persönlichen Aufwendungen der Dhara Solutions Mitarbeiter werden Tagesdiäten gemäß Gebührenstufe 5 der „Tabelle für Lohnsteuer“ verrechnet. Nachtdiäten werden verrechnet falls keine Hotelrechnungen beigebracht werden. Anfahrten zum und Rückfahrten vom AG gelten als Teil der Arbeitszeit, solange diese pro Strecke nicht zwei Stunden überschreiten. Darüber liegende Fahrzeiten gelten als Reisen. Nebenkosten sind jene Aufwendungen, die zur Erfüllung des Beratungsauftrages notwendig sind, insbesondere Kosten für Büro- und Hilfsarbeiten, Telekommunikation, Vervielfältigungen, Stempelmarken u. ä. oder sonstige Barauslagen. Diese können bei internationalen Beratungsprojekten pauschal mit einem Zuschlag von 3% des vereinbarten Honorars verrechnet werden, darüber hinaus in jenem Volumen, in denen sie den üblichen Umfang deutlich übersteigen. 

 

9. Exklusivität 

 

Der AG verpflichtet sich dazu, für die Laufzeit dieses Vertrages, hinsichtlich dieses Projektes keine anderen Beratungsunternehmen oder sonstige Dritte, mit einem derartigen oder ähnlichen Auftrag zu betrauen oder sonst bestehende diesbezügliche Aufträge zu beenden. 

 

10. Gewährleistung / Haftung 

 

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Services. Den AG trifft, bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechtes, die Obliegenheit den Mangel binnen drei Werktagen schriftlich und begründet anzuzeigen. 

10.2 Das Vorliegen von Mängeln ist vom AG nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. 

10.3 Dhara Solutions ist dazu berechtigt, die Art des Gewährleistungsbehelfes (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu wählen. Dem AG kommt kein Wahlrecht zu. 

10.4 Dhara Solutions leistet keine Gewähr oder haftet für die Erzielung eines bestimmten Unternehmenserfolgs des AG oder die Erreichung bestimmter Unternehmenskennzahlen. Des Weiteren haftet Dhara Solutions nicht dafür, dass ein Förderungsantrag positiv (insbesondere im Sinne der Gewährung oder Verlängerung) behandelt wird. 

10.5 Dhara Solutions übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Prognosen, Marktanalysen und erhobenen Marktdaten. Details siehe Disclaimer (Haftungsausschluss) in der jeweiligen Marktanalyse. 

10.6 Dhara Solutions haftet für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden. § 1298 ABGB findet keine Anwendung. 

10.7 Unbeschadet der Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 10.6 ist die Haftung von Dhara Solutions für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und reine Vermögensschäden ausgeschlossen. 

 

11. Schutz des geistigen Eigentums 

 

Die Urheberrechte an den durch Dhara Solutions und deren Mitarbeiter und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Dhara Solutions. Sie dürfen vom AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Dhara Solutions zu vervielfältigen und/oder in einer Form zu verbreiten, die vom gegenständlichen Vertrag nicht umfasst ist. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Dhara Solutions – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Dhara Solutions zur Kündigung des Vertrages gemäß Punkt 7.3. 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

 

12.1 Für alle diesen Vertrag betreffenden oder daraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten gleich welcher Art kommt ausschließlich das Recht der Republik Österreich zur Anwendung. Die Anwendung der Verweisungsnormen des IPR sowie des UN Kaufrechtsübereinkommens werden ausdrücklich abbedungen. 

12.2 Sofern nicht im Vertrag zwischen Dhara Solutions und dem AG eine Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen wurde wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für Graz/Österreich sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

 

13. Schlussbestimmungen 

 

13.1 Dhara Solutions ist ausschließlich dazu bereit, zu diesen AGB zu kontrahieren. Sollten AGB des AG Bestimmungen enthalten, welche diesen AGB zuwiderlaufen, oder zusätzliche, hier nicht berücksichtigte, Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestimmungen nicht Vertragsinhalt. 

13.2 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform. 

13.3 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird eine wirksame Bestimmung ersetzt, die nach dem Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

 

Stand: 2.01.2020